Bedürftigkeit: Zwischen Recht und Moral
Bedürftigkeit ist mehr als ein rechtlicher Status: Sie wird moralisch bewertet und prägt, wie Menschen wahrgenommen werden. Personen, die Leistungen beziehen oder von Armut betroffen sind, müssen damit umgehen, um Zugehörigkeit und Würde zu wahren. Jennifer Eckhardt erforscht Bedürftigkeitsbilder aus Sicht Betroffener.
(Hilfe-)Bedürftigkeit liegt sozialrechtlich vor, wenn eine Person ihren Lebensunterhalt nicht oder teilweise nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten kann (SGB II §9; SGB XII §19). Zwar variieren die Regelungen etwas je nach Sozialleistung, im Rahmen der Anspruchsfeststellung erfolgen jedoch stets Prüfungen von Einkommen und Vermögen und auf dieser Grundlage eine Festsetzung des individuellen Bedarfs. Hilfebedürftigkeit zeigt als Status einen Mangel an Ressourcen an, der als unvereinbar mit einem menschenwürdigen Leben und dem sozialstaatlichen Teilhabestreben gilt. Im „Sanktionsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 2019 wird die Verbindung zwischen Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) explizit aufgegriffen. Staatliche Grundsicherungsleistungen sollen demnach einheitlich „die physische und soziokulturelle Existenz“ durch ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. Auch „vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten“ lässt die Menschenwürde und das grundsätzliche Recht auf existenzsichernde Leistungen unberührt, wobei staatliche Leistungskürzungen nur innerhalb enger verfassungsrechtlicher Grenzen zulässig sind.
In meiner Forschung zum Verzicht auf Sozialleistungen aus der Sicht anspruchsberechtigter Personen ist die Kategorie der Bedürftigkeit als unmittelbar verbunden mit Vorstellungen von würdiger und unwürdiger Armut hervorgetreten (Eckhardt 2023, 2025). Im Folgenden stelle ich hieraus einige Ergebnisse zugespitzt auf die Frage nach subjektiven Deutungen von Bedürftigkeit vor.
Bedürftigkeit aus der Sicht Bedürftiger
Für meine Studie habe ich 13 Interviews mit Personen, die auf Sozialleistungen verzichten, interpretativ analysiert. Aus den Einzelfallanalysen und ihrer komparativen Einordnung habe ich Muster erschlossen, die sich aus den Modi des Verzichts ergeben. Dabei zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen den Selbstbildern der Personen und der Art und Weise, wie sie sich von der Sozialverwaltung angesprochen und positioniert sehen. Außerdem zeigen sich Fragmentierungen als Widersprüche und Unstimmigkeiten zwischen sozialpolitischen Paradigmen, Regierungsweisen und den Identitäten (vgl. Bogedan et al. 2009) derjenigen, die auf Leistungen verzichten.
Ein gemeinsames Merkmal der Befragten ist eine ablehnende Haltung zu Bedürftigkeit. Zwar zeigen sich individuelle Einfärbungen, die von persönlichen, körperlichen und biografischen Eigenschaften geprägt sind, jedoch verbinden alle Verzichtenden mit Bedürftigkeit zum Beispiel Schwäche, Faulheit und Abhängigkeit oder nehmen sie als unweigerlich gekoppelt mit einem Mangel an Selbstständigkeit und Mündigkeit wahr. Der Status der Bedürftigkeit wird zuweilen auch als unvereinbar mit dem flexibel arbeitswilligen, selbstverantwortlichen Subjekt konstruiert, das im aktivierenden Sozialstaat als anzustrebendes Ideal gilt. Bedürftigkeit wird dabei als Kategorisierung mit je spezifischen Merkmalen würdiger (z. B. Krankheit, Alter, Mutterschaft) und selbstverschuldeter Armut (z. B. Faulheit, Sucht) sichtbar. Der Verzicht auf Sozialleistungen ermöglicht es den Betroffenen unter anderem, diesen negativen Zuschreibungen zu entgehen. Der Preis dafür ist oft ein Leben unterhalb des Existenzminimums mit gravierenden Beeinträchtigungen der existentiellen Versorgung und der sozialen und politischen Teilhabe.
Die Konstruktionen von Bedürftigkeit, die sich in den Interviews finden lassen, changieren zwischen einer Bedürftigkeitskonstruktion als anthropologische Tatsache und als administrative Kategorie. Wird Bedürftigkeit als administrative Kategorie beschrieben, gilt sie als situativ und kann potentiell überwunden werden. Die Befragten greifen dann eher auf den Gedanken der Leistungsgerechtigkeit zurück. Sie sehen Bedürftigkeit als Zustand, der auch gegen das eigene Wohlergehen, zum Beispiel bei gesundheitlichen Problemen, durch eigene Arbeit beendet werden sollte. Sie positionieren sich selbst als aktiv und flexibel arbeitswillig, lehnen auch in Krisensituationen sozialstaatliche Hilfe ab und verbinden Bedürftigkeit mit Faulheit und Inaktivität.
Aber auch wenn Bedürftigkeit als selbstverständlicher Aspekt menschlichen Daseins angenommen wird, grenzen sich die Befragten ab. Zwar wird jedem Menschen eine grundlegende Angewiesenheit auf andere zugestanden, doch wird dieses Zugeständnis nicht auf die eigene Person übertragen. Hierhinter liegt eine Bedürftigkeitskonstruktion, die mit Abhängigkeit und der Aberkennung von Mündigkeit zu tun hat. Mit ihrem Verzicht auf Leistungen positionieren sich die Befragten als unabhängig, eigensinnig und zur eigenen Lebensgestaltung fähig.
Dass diese Konstruktionen auch parallel auftreten können, wird vor allem deutlich, wenn Personen aufgrund von Behinderung oder Alter nicht mehr arbeitsfähig sind. In diesen Fällen wird die Erwerbsbiografie der Befragten unterbrochen und die eigene körperliche Arbeitsfähigkeit, auf die sie sich bis dato stets verlassen konnten, fällt weg. Gingen sie früher davon aus, dass Bedürftigkeit situativ überwunden werden kann, sind sie nun mit der eigenen dauerhaften Angewiesenheit auf Unterstützung konfrontiert. Bedürftigkeit als sozialrechtlicher Status bedeutet für sie auch eine Erinnerung an den Verlust der eigenen Leistungsfähigkeit.
Bedürftigkeit als Differenzkategorie mit moralischer Aufladung
Aus der Deservingness-Forschung ist bekannt, dass die formale Anerkennung einer Person als bedürftig noch nichts darüber aussagt, ob sie die Hilfeleistungen per gesellschaftlichem Urteil auch verdient. Hier untersuchen zum Beispiel van Oorschot et al. (2017) nach welchen Kriterien sozialstaatlich adressierten Gruppen ein Anspruch zugestanden wird und stellen dies in einen Zusammenhang mit der öffentlichen Legitimität sozialstaatlicher Leistungen. Menschen wird demnach eine höhere Deservingness zugeschrieben, wenn sie nicht selbst schuld an ihrer Lage sind (Control), wenn sie Dankbarkeit zeigen (Attitude), sich gemäß der Reziprozitätsnorm (Reciprocity) verhalten, wenn sie den Urteilenden in ihrer Identität nahe sind (Identity) und wenn die Not sichtbar hoch ist (Need). Quantitative Ansätze der Erforschung von Deservingness haben einen hohen Wert für die soziologische Sozialpolitikforschung und bieten wichtige Erkenntnisse zu allgemeinen Mustern.
Die ausgeführten Ergebnisse zu den Bedürftigkeitsbildern Verzichtender zeigen aber auch, dass die moralische Aufladung von Bedürftigkeit als soziale Differenzkategorie in ihrer Komplexität mitsamt Folgen und Nebenfolgen (zum Beispiel für das Inanspruchnahmeverhalten) nur nachvollziehbar wird, wenn auch diskursive Produktionsweisen und normative Kontexte in den Blick genommen werden (vgl. dazu auch Watkins-Hayes/Kovalsky 2016; Laenen et al. 2019; Tarkiainen 2023). Die Perspektive der Betroffenen ist hierfür besonders aufschlussreich, weil sie zeigt, wie moralische Zuschreibungen von Bedürftigkeit in subjektive Deutungen, Gefühle und Handlungen übersetzt werden und damit konkrete Konsequenzen erzeugen. Deservingness erscheint dann als kontextabhängiges und intersektional eingebettetes moralisches Ordnungsprinzip, das Individuen aktiv nutzen, um sich in sozialen Hierarchien der Armut zu positionieren, Stigma und Scham abzuwehren und Zugehörigkeit zu beanspruchen (Chase, E./Walker, R. 2013; Andreouli, E./Dashtipour, P. 2014). Gerade für den Kontext des deutschen Sozialstaats liegen nur wenige Erkenntnisse dieser Art vor.
Eine nähere Betrachtung dieser Zusammenhänge erlaubt einerseits Einsichten in das Verhältnis und die Beziehungsqualität zwischen Menschen in prekären Lebenslagen, der ‚leistenden Allgemeinheit‘ und strukturellen Bedingungen. Andererseits wird der Legitimationszusammenhang des Sozialstaats und damit die soziale Ordnung beleuchtet, in der Begriffe wie Faulheit, Fleiß, Autonomie oder Dankbarkeit gezielt eingesetzt werden und die normative Tiefenstruktur prägen, auf der die Erbringung sozialer Leistungen beruht.
Literatur
Andreouli, E. / Dashtipour, P. (2014): British citizenship and the ‘other’: An analysis of the earned citizenship discourse. Journal of Community & Applied Social Psychology, 24(2).
Bogedan, C. / Bothfeld, S. / Leiber, S. (2009): Fragmentierung des Bismarck’schen Sozialstaatsmodells? Ein Vorschlag zur Erfassung von Wandel in Sozialversicherungsländern. Sozialer Fortschritt, 58(5), 102–109. http://www.jstor.org/stable/24513189.
Chase, E. / Walker, R. (2013): The co-construction of shame in the context of poverty: Beyond a threat to the social bond. Sociology, 47(4).
Eckhardt, J. (2023): Spannungsfeld Nichtinanspruchnahme. Wenn Bedürftige auf den Sozialstaat verzichten. Weinheim, Beltz-Juventa.
Eckhardt, J. (2025): Bedürftigkeit – zwischen moralischer Kategorie und Zugänglichkeitskriterium. In: Leßmann, O./Marquardsen K. (Hrsg.), Armut erforschen. Akteursperspektive, strukturelle Bedingungen und politische Implikationen. Nomos.
Laenen, T. / Rossetti, F., / van Oorschot, W. (2019): Why deservingness theory needs qualitative research: Comparing focus group discussions on social welfare in three welfare regimes. International Journal of Comparative Sociology, 60(3), 190-216.
Tarkiainen, L. (2022): Deservingness in welfare policy and practice: Discursive and rhetorical approaches. (Social Welfare around the World). Routledge. https://doi.org/10.4324/9781003225829.
van Oorschot, W. et al. (2017): The Social Legitimacy of Targeted Welfare. Attitudes to Welfare Deservingness. Edward Elgar Publishing.
Watkins-Hayes, C. / Kovalsky, E. (2016): The Discourse of Deservingness: Morality and the Dilemmas of Poverty Relief in Debate and Practice. In: David Brady, and Linda M. Burton (Hrsg.), The Oxford Handbook of the Social Science of Poverty, Oxford Handbooks (2016; online), https://doi.org/10.1093/oxfordhb/9780199914050.013.10, accessed 14 Dec. 2025.
Jennifer Eckhardt 2026, Bedürftigkeit: Zwischen Recht und Moral, in: sozialpolitikblog, 22.01.2026, https://www.difis.org/blog/beduerftigkeit-zwischen-recht-und-moral-187 Zurück zur Übersicht

Dr. Jennifer Eckhardt ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Koordinatorin eines Forschungsbereichs an der Sozialforschungsstelle Dortmund (TU Dortmund). Sie forscht zu Subjektivierungsprozessen im Sozialstaat, zur (Nicht-)Inanspruchnahme sozialer Leistungen sowie zu den strukturellen Bedingungen inklusiver Gesellschaften.




















