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Wasser strömt aus einer Gießkanne. Das Grundeinkommen wird oft als Gießkannenleistung bezeichnet.
Jürgen Schupp, 21.05.2026

Perspektiven eines bedingungslosen Grundeinkommens

In der Diskussion über die Reform des Sozialstaats in Deutschland spielt das bedingungslose Grundeinkommens (BGE) eher eine Außenseiterrolle. Dabei bietet es wichtige Referenzpunkte für die schrittweise Erprobung bürokratiearmer, universeller Elemente. Ein Modellprojekt des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und des Vereins Mein.Grundeinkommen zeigt, welche Auswirkungen das Grundeinkommen auf das Leben der Empfänger*innen hat.

 Auch wenn bislang noch in keinem Land ein BGE eingeführt wurde, hat der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Karsten Wildberger, in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ vom 21.03.2026, Seite 3) eingeräumt, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen „ein Teil der Lösung werden kann, um die Umwälzungen am Arbeitsmarkt aufzufangen.“ Er ergänzte jedoch sogleich: „Aber ausreichen wird das nicht. Wir Menschen brauchen eine sinnstiftende Tätigkeit. Kaum jemand kann nur zu Hause sitzen und Videos schauen, ohne verrückt zu werden.“

Mit diesem Zusatz greift Wildberger einen zentralen Punkt der BGE-Debatte auf: Sollte ein BGE infolge der fortschreitenden KI-Entwicklung aus deren enormen Produktivitätsgewinnen finanzierbar sein (Wenger 2025) und eine Entkopplung von Arbeit und Einkommen Realität werden, wie würden sich die Menschen dann verhalten? Denn wenn Menschen bedingungslose Geldzahlungen erhalten und weitgehend von der Verpflichtung entbunden sind, ein Erwerbseinkommen für die Bestreitung des Lebensunterhalts zu verdienen, bleibt die Frage, ob sie dem Klischee des Müßiggangs und der Hängematte verfallen (Flassbeck et al. 2012) oder der freien Entfaltung ihrer Fähigkeiten in der Ausübung sinnvoll erachteter Tätigkeiten nachkommen (Bregman 2025).

Auf dieses zentrale, seit dem 19. Jahrhundert regelmäßig wiederkehrende ökonomische Narrativ machte bereits der Ökonom Robert J. Shiller aufmerksam (2020, S. 292 ff.).

Auch in den gegenwärtigen, kontroversen Debatten zu Reformen zur Grundsicherung spielten Aspekte einer verstärkten Vertrauens- oder einer höheren Misstrauenskultur bei der Gewährung steuerfinanzierter Grundsicherungsleistungen immer wieder eine zentrale Rolle.

Was machen die Menschen mit einem BGE?

Die Klärung der Kernfrage – was machen bedingungslose Geldzahlungen mit Menschen? – stand im Zentrum des „Pilotprojekt Grundeinkommen“, dem bislang größten sozialwissenschaftlichen Feldexperiment dieser Art in Deutschland.

Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens basiert auf einem liberalen Verständnis der Autonomie, der freien Wahl der Zeitverwendung, einem positiven Menschenbild, einer Vertrauenskultur sowie einem steigenden individuellen Nutzen, der mit höherer gesamtgesellschaftlicher Wohlfahrt einhergeht (vgl. Heinze/Schupp 2022, Bregman 2025).

Zur Einordnung des utopischen Konzepts eines BGE sei zunächst an die fünf vom Basic Income Earth Network (BIEN) festgelegten Definitionsmerkmale erinnert (Abbildung 1).


Abbildung 1: Definitionsmerkmale des Basic Income Earth Network und des Netzwerks Grundeinkommen




Ein ungewöhnliches Pilotprojekt

Anfang 2019 nahm das DIW Berlin erstmals Kontakt zum Verein Mein.Grundeinkommen auf. Der Verein verlost seit 2014 mithilfe von Crowdfunding Grundeinkommen in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für die Dauer von einem Jahr. Daraus entwickelte sich eine mehrjährige Zusammenarbeit.

Für das gemeinsame Projekt erhielten 122 zufällig ausgewählte Personen über einen Zeitraum von drei Jahren jeden Monat 1.200 Euro, also eine existenzsichernde Summe, wie sie in Deutschland üblich ist. Dies entspricht einer Gesamtsumme von mehr als fünf Millionen Euro für das Feldexperiment, die ausschließlich durch Spenden der Zivilgesellschaft finanziert und durch den Verein Mein.Grundeinkommen ausgezahlt wurde.

Das Forschungsdesign folgte experimentellen Standards: Eine zufällig ausgewählte Gruppe erhielt die Zahlungen, während eine Kontrollgruppe aus 1.580 Menschen, die keine Zahlungen erhielten, als Vergleich diente. Die Studienauswahl wurde dabei an drei Beschränkungen geknüpft: In die Studie wurden nur Einpersonenhaushalte einbezogen, deren Haushaltsmitglieder im Alter von 21 bis 40 Jahren waren und die vor Beginn der Geldzahlungen über ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 1.100 bis 2.600 Euro verfügten.

Diese Eingrenzungen dienten dazu, methodische Probleme, wie die mögliche Anrechnung auf Sozialleistungen in Mehrpersonenhaushalten, zu vermeiden. Dies impliziert jedoch, dass die Ergebnisse nicht auf die Gesamtbevölkerung verallgemeinert werden können. Es handelte sich streng genommen lediglich um ein Feldexperiment zur Erforschung der Wirkungen bedingungslos gewährter Geldzahlungen und nicht um die temporäre „Einführung eines umfassenden BGEs“.

Das DIW Berlin und die Wirtschaftsuniversität Wien begleiteten das Pilotprojekt sowohl methodisch als auch hinsichtlich der ausgewählten Fragen engmaschig. Neben den quantitativen Erhebungen, die vom Umfrageinstitut Pollytix durchgeführt wurden, gab es auch qualitative Beobachtungen und persönliche Interviews, an denen die Teilnehmenden der quantitativen Befragung allerdings nicht teilnahmen. Teilnehmende berichteten in Interviews und Medienberichten über persönliche Veränderungen, die sie durch das Grundeinkommen erfahren haben, darunter berufliche Neuanfänge, diverse Weiterbildungen und Umschulungen.



Abbildung 2: Aus dem am 9. April 2025 veröffentlichten DIW Wochenbericht (Bohmann et al. 2025)

Die Ergebnisse des Pilotprojekts fielen differenziert aus. Eine „Arbeitsmarktflucht“ ließ sich weder aus den selbstberichteten Befragungsdaten der Teilnehmenden noch aus den verknüpften Registerangaben der Bundesagentur für Arbeit beobachten. So konnten keine signifikanten Veränderungen im Anteil derjenigen, die arbeiten, im Vergleich zur Kontrollgruppe festgestellt werden – auch nicht nach drei Jahren. Die Zahlungen führten zu einer geringen und statistisch nicht signifikanten Reaktion in Form eines Anstiegs der Teilzeitarbeit und eines Rückgangs der wöchentlichen Arbeitsstunden (siehe Bernhard et al. 2025/6). Etliche bei der Hypothesenbildung vermutete Wirkungen – etwa Jobwechsel, Qualifizierung, der Schritt in die Selbstständigkeit oder auch ein gestiegenes ehrenamtliches Engagement – bestätigten sich statistisch nicht. Somit dominieren bei den Arbeitsmarkteffekten sogenannte Null-Effekte.

Deutlich erkennbar waren jedoch Verbesserungen vor allem beim subjektiven Wohlbefinden. So konnten stabile Effekte auf das Niveau der Lebenszufriedenheit, die mentale Gesundheit und das Autonomieempfinden identifiziert werden, die den bedingungslosen Geldzahlungen zugeschrieben werden können. Bemerkenswert ist, dass diese positiven Effekte über die gesamte Laufzeit anhielten, ohne dass der typische Gewöhnungseffekt eintrat, wie er beispielsweise bei Lohnerhöhungen zu beobachten ist (Bohmann et al. 2025/6).

Die Frage der Finanzierung bleibt offen

Neben der im Pilotprojekt Grundeinkommen behandelten Frage der Wirksamkeit eines BGE bleibt die oft gestellte Frage der Finanzierung einer solch utopischen Idee bestehen. er Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (2021) kommt zu dem Ergebnis, dass „in einer offenen Gesellschaft ein individuelles, bedingungsloses und in seiner Höhe existenzsicherndes BGE aus Sicht des Beirats nicht umsetzbar“ ist (ebenda, S. 40). Eine breiter angelegte Mikrosimulationsstudie (Bach/Hamburg, 2023) gelangte hingegen zu dem optimistischeren Schluss, dass ein BGE durchaus finanzierbar wäre. Voraussetzung wären demnach politischer Mut zur Anhebung eines Bündels an Steuern sowie die konsequente Streichung umweltschädlicher Steuersubventionen.

Perspektiven eines BGE im Kontext der Reformdebatte zur sozialen Sicherung

Angesichts der gegenwärtigen Haushaltslage wäre es weltfremd zu glauben, dass der Staat in den nächsten zehn Jahren in der Lage und politisch willens wäre, ein solch teures Reformprojekt umzusetzen.

Es ist wahrscheinlicher, dass einzelne Elemente des Grundeinkommens in Teilbereichen des Sozialstaats Einzug halten werden. Die Idee von für alle gleich hohen, bedingungslosen und vor allem bürokratiearmen Geldzahlungen schimmert an verschiedenen Ecken unserer Gesellschaft und in einigen der gegenwärtigen Diskussionen um Reformprojekte auf.

Ein künftiges Grundeinkommen wäre dabei weniger als Ersatz für das derzeitige soziale Sicherungssystem anzusehen, sondern vielmehr als Ergänzung. In Form eines partiellen Grundeinkommens könnte es einen Sockel schaffen und existenzielle Ängste in der Bevölkerung mindern. Aktuelle Ansatzpunkte für eine „schleichende sozialstaatliche Transformation“ (Heinze/Schupp 2022) wären durch verstärkt universelle, individuelle, pauschale und bürokratiearme Lösungen vorstellbar, anstatt in Zeiten stagnierenden oder schrumpfenden Wachstums auf relativen, äquivalenzbasierten sozialen Sicherungselementen zu bestehen.

Beispiele für schon heute diskutierte pauschale und bürokratiearme Lösungen sind die Kindergrundsicherung und das pauschale Klimageld als ökosoziale Form der Rückerstattung der steigenden CO₂-Abgabe bei Mobilität und Heizenergie. Der mittlerweile auch im Bundestag geforderte Krisensofortzahlungsmechanismus sollte infolge des Krieges zwischen den USA und dem Iran genutzt und erprobt werden.

Schon in der Corona-Krise zeigte sich, dass Krisen den Blick wieder auf einfache, eher universelle und vor allem unbürokratische und rasche Geldzahlungen lenken. Während der Corona-Pandemie fielen viele Menschen durch das bestehende Sicherungssystem oder erhielten Geldzahlungen erst verspätet, wodurch Forderungen nach einem zumindest temporären Grundeinkommen an Sichtbarkeit gewannen. Ein partielles Grundeinkommen könnte in nicht allzu ferner Zukunft möglicherweise eine resilienzsteigernde Ergänzung (Van Parijs, 2021) beziehungsweise eine wirksame Reform des bürokratischen, nachgelagerten und bedürftigkeitsgeprüften Systems der sozialen Sicherung darstellen (Schupp, 2026).

Schlussfolgerungen Kooperationen zwischen Forschung und Praxis

Für das DIW wie auch für die Wirtschaftsuniversität Wien war dies eine ungewöhnliche Kooperation: Auf der einen Seite stand eine NGO mit klarer gesellschaftspolitischer Mission, auf der anderen Seite Forschende, die die Einhaltung methodischer Standards und Ergebnisoffenheit einforderten, um einen relevanten Beitrag zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt zu leisten.

Ein „Learning“ aus der insgesamt als weitgehend gelungen zu bezeichnenden Kooperation von empirisch forschenden Wissenschaftler*innen und einer NGO soll jedoch nicht verschwiegen werden: Wissenschaftler*innen sind gemäß ihrem professionellen Selbstverständnis anderen Zielen (nämlich Erkenntnisgewinn und -differenzierung) verpflichtet als die Akteure einer NGO der Zivilgesellschaft. Auch die Mehrheit der Medien ist primär anderen Zielen wie Aktualität und Reichweite verpflichtet. Dennoch sollten Wissenschaftler*innen – nicht erst seit Corona – selbstverständlich aus ihrem „Elfenbeinturm“ herabsteigen und sich der Methoden professioneller Wissenschaftskommunikation bedienen, um ihre Forschungsbefunde allgemeinverständlich zu erklären und vor allem auch ihr (beschränktes) Wissen offenzulegen. Dazu gehört, bisweilen zum Entsetzen von NGOs oder Medien, demutsvoll darauf zu verweisen, dass die Ergebnisse nicht oder nur bedingt auf einen flächendeckenden Einsatz eines BGE in der gesamten Bevölkerung zu übertragen sind.

Literatur

Bach, S. / Hamburg M. (2023): Simulationsanalysen zur  Finanzierbarkeit des  bedingungslosen Grundeinkommens. Politikberatung kompakt No. 195, DIW Berlin.

Bernhard, S. / Bohmann, S. / Fiedler, S. / Kasy, M. / Schupp J.  & Schwerter, F. (2025 updated 2026): Basic income and labor supply: Theory and Evidence from an RCT in Germany, DIW Discussion Paper No. 2123, Berlin - INET Oxford Working Paper Series 2026-08,

Bohmann, S. / Fiedler, S. / Kasy, M. / Schupp, J. / Schwerter, F. (2025): Pilotprojekt Grundeinkommen: kein Rückzug vom Arbeitsmarkt, aber bessere mentale Gesundheit. DIW Wochenbericht 92(15), S. 222-229.

Bohmann, S. / Fiedler, S. / Kasy, M. / Schupp, J. / Schwerter, F. (2025, updated 2026): Cash Transfers, Mental Health, and Agency: Evidence from an RCT in Germany. DIW Discussion Paper No. 2129, Berlin, CESifo Working Paper No. 11989, Munich (supplementary appendix).

Bregman, R. (2025): Utopien für Realisten. Reinbek: Rowohlt (24. Auflage).

Flassbeck, H. / Spiecker, S. / Meinhardt, V. / Versper, D. (2012): Irrweg Grundeinkommen. Frankfurt am Main: Westend Verlag.

Heinze, R.G. / Schupp, J. (2022): Grundeinkommen – Von der Vision zur schleichenden sozialstaatlichen Transformation. Wiesbaden: Springer VS.

Shiller, R.J. (2020): Narrative Wirtschaft. Wie Geschichten die Wirtschaft beeinflussen – ein revolutionärer Erklärungsansatz. Kulbach: Plassen.

Van Parijs, P. (2021): Climate Change and the COVID-19 pandemic: crucial pushes or deadly blows for basic income? In: Rodenhäuser, D. et al. (Hg.), Soziale Sicherungssysteme im Umbruch. Marburg: Metropolis Verlag, S. 193-211.

Wenger, A. (2025): Die Welt nach dem Kapital. München: Piper

Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (2021): Bedingungsloses Grundeinkommen. Gutachten 02-2021. Berlin.


Jürgen Schupp 2026, Perspektiven eines bedingungslosen Grundeinkommens, in: sozialpolitikblog, 21.05.2026, https://www.difis.org/blog/perspektiven-eines-bedingungslosen-grundeinkommens-204

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