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Veranstaltungsbericht: Hot Topic: "Wie weiter mit der Rente? – Empfehlungen der Rentenkommission in der Diskussion"

Am 8. Juli 2026 fand die Hot-Topic-Veranstaltung „Wie weiter mit der Rente? – Empfehlungen der Rentenkommission in der Diskussion“ statt. Vertreter:innen aus Wissenschaft, Politik und Praxis diskutierten online über 33 Empfehlungen, welche die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission Ende Juni vorgelegt hat. Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Simone Scherger (Professur für Soziologie mit Schwerpunkt lebenslauforientierte Sozialpolitik an der Universität Bremen) und Prof. Dr. Dirk Hofäcker (Professur für Methoden der quantitativen Sozialforschung an der Universität Duisburg-Essen). Mit 144 Teilnehmer:innen war die Veranstaltung sehr gut besucht.

Zum Auftakt verortete Prof. Dr. Dirk Hofäcker nach einer Begrüßung das Thema im DIFIS, insbesondere in Forschungsfeld 2 „Lebensläufe und ihre sozialpolitische Gestaltung“, welches das Hot Topic organisiert hatte. Danach skizzierte die Vorsitzende der Alterssicherungskommission, Prof. Dr. Constanze Janda (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer), einleitend wesentliche Ergebnisse des Berichts. Spezifische Empfehlungen der Kommission herausgreifend konzentrierte sie sich dabei auf Fragen des Gesamtversorgungsniveaus, die Sicherung des Lebensstandards, den Renteneintritt und das Renteneintrittsalter, die Idee der Erwerbstätigenversicherung und die vorgeschlagene Organisationsreform der Rentenversicherung.

In den anschließenden Kurzinputs wurde der Bericht aus unterschiedlichen Perspektiven kommentiert und kritisch beleuchtet.

Dr. Judith Kerschbaumer (ver.di; Leiterin des Bereichs Sozialpolitik und Referentin Alterssicherungspolitik) diskutierte einige Empfehlungen des Berichts aus gewerkschaftlicher Perspektive und setzte dabei den Schwerpunkt auf die betriebliche Altersversorgung. Ausgehend von der geringen Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), insbesondere im Niedriglohnbereich sowie in kleineren Unternehmen, präsentierte sie den Stand verschiedener Sozialpartnermodelle der bAV. Für diese hat die Kommission einen erleichterten Zugang gefordert, als Teil eines Maßnahmenbündels, das die Verbreitung der bAV unter Regie der Tarifpartner weiter voranbringen soll. Zum Schluss plädierte Kerschbaumer für mehr Verbindlichkeit der bAV mittels eines Obligatoriums mit mindestens hälftiger Arbeitgeberbeteiligung sowie für weitere Maßnahmen, die sich teilweise mit den von der Kommission angeregten möglichen Wegen der verbesserten Verbreitung der bAV überschnitten.

Prof. Dr. Traute Meyer (Professur für Sozialpolitik an der Universität Southampton) beleuchtete aus sozialwissenschaftlicher Perspektive die Empfehlungen der Kommission und nahm dabei ebenfalls insbesondere Betriebsrenten in den Blick. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Großbritannien hielt sie freiwillige Betriebsrenten für problematisch und plädierte ebenfalls für ein Obligatorium der betrieblichen Altersvorsorge. In Großbritannien habe sich seit der Einführung eines Obligatoriums im Jahr 2012 der Anteil der dort durch betriebliche Renten abgesicherten Beschäftigten auf 89% (2024) fast verdoppelt. Dadurch seien insbesondere Nachteile für Geringverdiener:innen abgemildert worden, auch wenn die Höhe der Absicherung bei Weitem nicht ausreiche.

Michael Popp (Sozialverband VdK; Referat Alterssicherung und gesetzliche Unfallversicherung) kommentierte aus der Perspektive des Sozialverbands. Er konzentrierte sich auf die Konsequenzen der Reformvorschläge für die unterschiedlichen Rentenkohorten. In diesem Zusammenhang bewertete er insbesondere die von der Kommission vorgeschlagene gesetzliche Kapitalrente kritisch – Fragen nach deren Dynamisierung seien von der Kommission ignoriert worden. Zudem stellte er heraus, wie ungleich die vorgeschlagenen Veränderungen für verschiedene Geburtskohorten wirken: Die jüngere Generation, die sich in der Haupterwerbsphase befindet, könne den absinkenden Ertrag aus der umlagefinanzierten Rente durch die Kapitelrente bei aller Unsicherheit zum Teil ausgleichen. Die Generation, die bis 2031 in Rente geht, bekomme zu einer mageren Kapitalrente lediglich einen Aufschlag beim Renteneintritt („Übergangsfaktor“), die heutigen Rentner:innen würden  von möglichen Erträgen der Kapitalrente komplett ausgeschlossen, wären aber von den Kürzungen der Umlagerente durch den verschärften Nachhaltigkeitsfaktor voll betroffen. Einen weiteren Schwerpunkt legte er auf die vorgeschlagene Anhebung der Altersgrenzen. Hier wies er darauf hin, dass die großen gesundheitlichen Ungleichheiten (auch zwischen Berufsgruppen etwa) besser berücksichtigt werden müssten und dass eine pauschale Anhebung der Regelaltersgrenze große Nachteile für ohnehin Benachteiligte darstelle. Viel wichtiger als eine starre Anhebung der Altersgrenzen seien eine altersgerechte Arbeitsplatzgestaltung sowie der Ausbau von Reha-Angeboten.

Schließlich rundete Robert Meldt (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA); Abteilung Soziale Sicherung) die vorherigen Inputs durch die Arbeitgeberperspektive ab. Er ging vor allem auf die steigenden Rentenversicherungsbeiträge durch die gesetzliche Kapitalrente ein, die die Lohnzusatzkosten steigerten. Er vertrat den Standpunkt, dass Mehrbelastungen der Arbeitgeber eigentlich vermieden werden sollten. Als Ausgabendämpfungsfaktoren schlug er beispielsweise vor, dass Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten durch Steuern statt durch Beiträge finanziert werden sollten, dass der Dämpfungsfaktor in der Rentenformel größer sein könne oder dass bestehende Betriebsrenten als Durchführungsoption der Kapitalrente anerkannt werden sollten. Vor dem Hintergrund der steigenden Lebenserwartung befürwortete er die Anhebung der Regelaltersgrenze deutlich.

In der abschließenden Diskussion beteiligte sich das Publikum und stellte Fragen zu verschiedenen Themen. Schwerpunkte lagen dabei auf Fragen der sozialen Gerechtigkeit: So ging es etwa um die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere der Anhebung der Altersgrenze und der Beschränkung von vorzeitigen abschlagsfreien Übergängen auf verschiedene Bevölkerungsgruppen unter Berücksichtigung einer sozial ungleichen Verteilung der (ferneren) Lebenserwartung. In diesem Zusammenhang wurde auch die Notwendigkeit der altersgerechten Arbeitsplatzgestaltung für die zukünftige Gestaltung des Renteneintrittsalters diskutiert. Ebenso wurden unterschiedliche Erwerbsverläufe und deren Berücksichtigung in den Empfehlungen erörtert. Rückfragen bezogen sich unter anderem auf Berechnungen und Modellierungen der Kommission. Die anregende und inspirierende Diskussion hat – neben viel Lob für die Empfehlungen – wichtige Schlaglichter auf kritisch zu bewertende Aspekte der Empfehlungen geworfen, die weiter debattiert werden müssen. Es wurde zudem deutlich, dass erst die tatsächliche Umsetzung der Empfehlungen eine endgültige Bewertung erlauben wird.

Ein weiteres Highlight der Veranstaltung stellte das Graphic Recording von Jonas Heidebrecht dar. Herr Heidebrecht begleitete die Veranstaltung grafisch-künstlerisch und stellte zum Schluss des Hot Topics das Ergebnis seiner kreativen Arbeit vor. Gerne stellen wir das Bild hier zum Download zur Verfügung. Wir bitten darum, bei weiterer Verbreitung lediglich das Gesamtbild zu verwenden und Jonas Heidebrecht als Illustrator immer anzugeben.

Ebenso stellen wir hier die Folien der Inputs – sofern welche verwendet wurden – als PDF-Dateien bereit:
Folien von Prof. Dr. Constanze Janda
Folien von Dr. Judith Kerschbaumer
Folien von Prof. Dr. Traute Meyer

Die Videoaufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier.

Zudem ist ein Interview mit Constanze Janda auf dem sozialpolitikblog veröffentlicht worden. Es trägt den Titel „Rente: Kein Krisenmodus“ und Frau Janda erklärt darin, wie die Kommission gearbeitet hat und warum die Rente in der Langzeitperspektive trotz Reformbedarf stabil ist.

Das DIFIS bedankt sich herzlich bei allen Referent:innen und Teilnehmenden für die spannende Veranstaltung und die anregenden Impulse! Wir freuen uns auf das nächste Mal!

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