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Veranstaltungsbericht zum Workshop "Unterhaltsvorschuss und Kindesunterhalt - Recht und Praxis, offene Forschungsfragen, Reformbedarfe" am 09. und 10.07.2026 in Berlin

Am 9. und 10. Juli 2026 veranstalteten die Professorinnen Susanne Dern (Hochschule Fulda), Anne Lenze (Hochschule Darmstadt) und Kirsten Scheiwe (Universität Hildesheim) zusammen mit dem Deutschen Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS) in Berlin einen Workshop zum Thema „Unterhaltsvorschuss und Kindesunterhalt – Recht und Praxis, offene Forschungsfragen, Reformbedarfe“. Das Thema ist hochaktuell im Zusammenhang mit den geplanten Kürzungen des Unterhaltsvorschusses und anderen Sozialstaatsreformen. Die Veranstaltung richtete sich an Expert*innen aus Rechtswissenschaft, Sozialverwaltung und Verbänden. Ziel war es, die institutionellen, rechtlichen und administrativen Herausforderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) sowie des Kindesunterhaltsrechts zu analysieren, offene Forschungsfragen zu identifizieren und Reformoptionen im Kontext aktueller sozialpolitischer Debatten zu diskutieren.

1. Ausgangslage und Zielsetzung

Viele Kinder getrenntlebender Eltern erhalten keinen oder unzureichenden Kindesunterhalt und sind daher auf Leistungen nach dem UVG angewiesen. Die Zahl der Leistungsberechtigten sowie die Bezugsdauer sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ursprünglich als Vorschussleistung konzipiert, hat sich das UVG faktisch zu einer eigenständigen Mindestsicherungsleistung für Kinder entwickelt. Damit steht es in engem Zusammenhang mit anderen Sozialleistungssystemen wie dem SGB II, dem Kinderzuschlag, dem Wohngeld sowie Leistungen nach dem SGB XII. Zugleich bestehen erhebliche Schnittstellenprobleme und Inkonsistenzen.

Der Workshop fand in einer politisch angespannten Phase statt, die von Haushaltskürzungen und zugleich von den Empfehlungen der Kommission zur Reform des Sozialstaats geprägt war. Deren Vorschläge – insbesondere zur Neusystematisierung und möglichen Zusammenführung von Sozialleistungen – waren Teil der intensiven Diskussionen der etwa 40 anwesenden Fachleute aus Wissenschaft, Verwaltung, Ministerien, Rechtsanwaltschaft, Gerichten und Verbänden

2. Historische Entwicklung und systematische Einordnung des UVG

In ihrem Einführungsvortrag zeichnete Prof. Dr. Kirsten Scheiwe (Universität Hildesheim) die historische Entwicklung des Unterhaltsvorschuss- und Ausfallleistungsgesetzes nach. Ursprünglich sollte es den Mindestunterhalt von Kindern Alleinerziehender sichern und Mütter von der belastenden und oft konflikthaften Rechtsverfolgung gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil entlasten. Schon hier zeigte sich das Spannungsverhältnis zwischen familienrechtlicher Verantwortung und sozialstaatlicher Absicherung.

Prof. Dr. Anne Lenze (Hochschule Darmstadt) arbeitete anschließend die hybride Stellung des UVG heraus: Einerseits ist es eng an das familienrechtliche Kindesunterhaltsrecht angelehnt, andererseits handelt es sich um eine steuerfinanzierte Sozialleistung. Diese Doppelstruktur führt zu systematischen Reibungen. Besonders deutlich wurde dies bei den Schnittstellen zu anderen Mindestsicherungssystemen. Zwar wird das sächliche Existenzminimum von Kindern in unterschiedlichen Rechtskreisen grundsätzlich abgesichert. Unterschiede bestehen jedoch beim sozial-kulturellen Existenzminimum. Während das Steuerrecht hier über den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) relativ großzügig ist, sind entsprechende Leistungen im Grundsicherungsrecht sowie bei Wohngeld und Kinderzuschlag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beschränkt, die zudem häufig nicht vollständig abgerufen werden. Für Alleinerziehende und ihre Kinder, die ausschließlich Unterhalt oder UVG beziehen, bleiben diese Bedarfe oftmals ungedeckt. Hinzu kommen komplexe Anrechnungsregelungen (etwa UVG auf SGB II oder Kinderzuschlag) und hohe Transferentzugsraten bei steigendem Einkommen.

Dr. Christine Fuchsloch, Präsidentin des Bundessozialgerichts, veranschaulichte die Komplexität des deutschen Sozialstaats anhand der Darstellung „Das Haus der Sozialleistungen“ des Normenkontrollrates. Sie stellte Bezüge zu den Reformempfehlungen der Sozialstaatskommission her, insbesondere zur Zusammenführung einzelner Systeme in Richtung eines einheitlichen Sozialleistungssystems. Die Tragweite solcher Reformen wurde im Workshop kontrovers diskutiert.

3. Rückgriffssystem und Verwaltungsverflechtung

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Rückgriff gegenüber Unterhaltsschuldnern. Dr. Romy Ahner (Deutscher Verein e.V.) zeigte auf, dass unterhaltspflichtige Elternteile – häufig getrenntlebende Väter – mit bis zu drei Gläubigern konfrontiert sein können: dem Kind (vertreten durch Beistand), der Unterhaltsvorschusskasse sowie Jobcenter oder Grundsicherungsstellen; zugleich haben diese drei Stellen unterschiedlich intensive Zugriffsmöglichkeiten. Diese parallelen Zuständigkeiten führen zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Intransparenz. Die Rückholquoten liegen im Durchschnitt bei etwa 20 Prozent, unterscheiden sich jedoch zwischen den Ländern deutlich. Diskutiert wurde eine Vereinheitlichung und Bündelung des Rückgriffs auf Länderebene, wie von der Sozialstaatskommission vorgeschlagen, ohne die Unterhaltsverantwortung des anderen Elternteils zu relativieren.

Der zweite Themenblock widmete sich der föderalen Umsetzung des UVG. Philipp Gräfe (Ruhr-Universität Bochum) analysierte die Verwaltungsverflechtungen zwischen Jugendämtern, Unterhaltsvorschussstellen, Rentenversicherung, Finanzverwaltung, Bundeszentralamt für Steuern und Ausländerbehörden. Er schlug vor, diese komplexen Interdependenzen als eigenständiges Analysekonzept zu benutzen. Michael Platte (Stadt Hamm) berichtete aus der Praxis des Jugendamtes. Er machte deutlich, wie intensiv individuelle Lebenslagen berücksichtigt werden können und wie wichtig persönliche Nähe für tragfähige Lösungen ist. Zugleich wurde die Frage aufgeworfen, ob eine Zentralisierung des Rückgriffs Effizienzgewinne bringen oder den Praxisbezug schwächen würde.

Stefan Heinemann (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) stellte die föderale Finanzierungsstruktur dar: Nach § 8 Abs. 1 UVG tragen Bund (40 %) und Länder (60 %) die Kosten, wobei Länder ihre Anteile unterschiedlich auf Kommunen umlegen (zwischen 0 und 30 %). Die Umsetzung erfolgt als eigene Angelegenheit der Länder unter Bundesaufsicht (Art. 84 GG). Seit der Reform 2017 sind sowohl Leistungsberechtigte als auch Ausgaben erheblich gestiegen.


4. Die familienrechtliche Perspektive

Prof. Dr. Eva Schumann (Georg-August-Universität Göttingen) legte Grundlagen des Kindesunterhaltsrechts und Reformbedarfe dar. Sie betonte die Diversität von Trennungsfamilien, erläuterte unterschiedliche Betreuungsmodelle von Trennungseltern und die rechtlichen Reformbedarfe. Sie entwickelte dazu einen eigenen Regelungsvorschlag für die geteilte Betreuung in § 1606 Abs.3 BGB für unterschiedliche Betreuungsanteile. Dr. Gudrun Lies-Benachib (Oberlandesgericht Frankfurt am Main) betrachtete als Richterin die Probleme der Kindesunterhaltsfestsetzung in verschiedenen Betreuungsmodellen und zeigte dies an verschiedenen Berechnungsbeispielen, insbesondere zur Problematik von Mangelfällen, und kritisierte die fehlende Transparenz der Festsetzung des Selbstbehalts in den Leitlinien der Oberlandesgerichte. Sie lieferte außerdem eine einleuchtende Erklärung für das Massenphänomen nicht gezahlten Kindesunterhalts: Von einem Medianeinkommen im Jahr 2025 in Höhe von 54.066 Euro brutto lässt sich knapp der Mindestunterhalt für ein 10-jähriges Kind bestreiten. Das bedeutet, dass die Hälfte der Bevölkerung schon für zwei Kinder im Trennungsfall nicht mehr das Existenzminimum sicherstellen könnte.


5. Die (unzureichende) Empirie zu Kindesunterhaltszahlungen und zukünftige Forschungsbedarfe

Die Soziologin Prof. Dr. Karin Kurz (Georg-August-Universität Göttingen) gab einen Überblick über den aktuellen Stand der empirischen Forschung und die relativ beschränkte Datenlage zu privaten Unterhaltszahlungen. Spezialerhebungen zu Kindesunterhalt sind schon älter, doch das Potential anderer Erhebungen (SOEP und Freda) könnte noch besser genutzt werden. Dr. Marianna Schaubert (Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT) erläuterte deskriptive und kausale Studien zu Zahlungsrealität und Unterhaltsproblemen bei Kindesunterhaltszahlungen, bezog auch die Literatur aus den USA ein und skizzierte Forschungsbedarfe.

Der Themenblock über geteilte Betreuung und Auswirkungen auf Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss knüpfte an den Beiträgen von Schumann und Lies-Benachib zur familienrechtlichen Perspektive an und rückte die Auswirkungen geteilter Betreuungsmodelle (symmetrisches und asymmetrisches Wechselmodell) auf den Kindesunterhalt und den Unterhaltsvorschuss in den Mittelpunkt mit Beiträgen von Kirsten Scheiwe (Universität Hildesheim) zur Kindesunterhaltspflicht im symmetrischen und asymmetrischen Wechselmodell. Sie sah den Wegfall des Unterhaltsvorschusses ab 40% Mitbetreuung des anderen Elternteils kritisch, weil Unterhaltsvorschuss das Existenzminimum des Kindes absichern soll, dieses aber nicht automatisch durch die Mitbetreuung im Haushalt des hauptbetreuenden Elternteils gedeckt ist, sondern sich höchstens anteilig reduzieren kann. Die Rechtsanwältin Bettina Bachinger (Fachanwältin für Familienrecht) berichtete aus der Praxis der rechtlichen Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen und die Problematik, dass betreuende Elternteile im Umgangsverfahren häufig nicht anwaltlich vertreten sind (kein Anwaltszwang), obwohl dies erhebliche Auswirkungen auf die Unterhaltsansprüche haben kann. Auch die geringen Anwaltsgebühren für die Durchsetzung der (niedrigen) ‚Unterhaltsspitze‘ des Kindesunterhalt im Wechselmodell sind ein Grund, dass dieser Anspruch des Kindes kaum eingefordert wird. Miriam Hoheisel (Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., VAMV) wies ebenfalls auf die Problematik nicht eingeklagter und nicht erfüllter Kindesunterhaltsansprüche im Wechselmodell hin sowie auf die häufig unterschiedlichen und widersprüchlichen Angaben beider Elternteile in den Fragebögen der Unterhaltsvorschusskassen. Ein weiteres Praxisproblem seien die unterschiedlichen Bewilligungszeiträume von Leistungen.


6. Reformoptionen und Armutsbekämpfung

Das Abschlusspanel bündelte die Reformperspektiven. Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms (Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg) betonte, dass Leistungen sich nicht nur am sächlichen, sondern auch am sozio-kulturellen Existenzminimum orientieren müssten. Diskutiert wurden unter anderem die Anrechnung nur des hälftigen Kindergeldes beim UVG (und nicht des ganzen), wie ursprünglich im Koalitionsvertrag angekündigt; dass kein Doppelbezug von SGB II-Leistungen und UVG möglich ist sowie eine mögliche Wahlpflicht. Weitere Themen waren der Abbau bürokratischer Hürden und bessere Verzahnung mit anderen Leistungen, der Ausbau von Beratung und niedrigschwelligen Zugängen, die Überprüfung des Entfalls des UVG bei Wiederheirat. Daneben wurden mögliche Kürzungen (z.B. Senkung der Altersgrenze beim UVG, Auswirkungen von Kürzungen beim Wohngeld) kritisch bewertet.

Dr. Ahner forderte eine transparente und bedarfsgerechte Neuberechnung des Existenzminimums für Kinder und Jugendliche. Sie kritisierte methodische Probleme bei der Bedarfsermittlung und wies auf besondere Mehrbedarfe in Trennungsfamilien hin. Zudem stellte sie die Frage nach den kumulativen Auswirkungen zahlreicher paralleler Gesetzesvorhaben (Regelbedarfsermittlungsgesetz, UVG, Wohngeld, Kindersofortzuschlag, Elterngeld) und umfangreicher Kürzungen auf betroffene Haushalte.

Dr. Gesa Schirrmacher (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen) Mitglied der Kommission zur Reform des Sozialstaats, erläuterte die Leitlinien der Reformvorschläge: Neusystematisierung von Leistungen, Verbesserung von Erwerbsanreizen, Rechtsvereinfachung sowie Digitalisierung und Modernisierung unter Wahrung des sozialen Schutzniveaus. Sie verwies auf die verfassungsrechtliche Dimension eines einheitlichen Trägers (Art. 91e GG) und betonte die Bedeutung persönlicher sowie digitaler Beratung angesichts des Fachkräftemangels in der Verwaltung. Auch die Erfahrungen mit der gescheiterten Kindergrundsicherung wurden kritisch reflektiert

Fazit

Der Workshop machte deutlich, dass das UVG längst über seine ursprüngliche Funktion als Vorschussleistung hinausgewachsen ist. Es ist zu einem zentralen Baustein der Existenzsicherung für Kinder Alleinerziehender geworden, steht jedoch in einem komplexen Geflecht aus familienrechtlichen, sozialrechtlichen und föderalen Regelungen. Reformbedarf besteht sowohl bei der materiellen Ausgestaltung (Existenzminimum, Anrechnungssystematik) als auch bei Verwaltungsstrukturen, Rückgriff und Schnittstellen zu anderen Leistungen.

Zugleich zeigte die Diskussion, dass Reformen sorgfältig austariert werden müssen: zwischen Vereinfachung und Wahrung individueller Lebenslagen, zwischen Zentralisierung und kommunaler Nähe, zwischen fiskalischen Zwängen und verfassungsrechtlich gebotener Sicherung des Existenzminimums. Der Workshop leistete damit einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Fundierung und politischen Orientierung in einer Phase grundlegender sozialstaatlicher Reformen.

Veranstaltungsfolien

Hier finden Sie die von den Vortragenden zur Verfügung gestellten Folien zu den Vorträgen zum Download:


Das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier zum Nachlesen.

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