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Veranstaltungsbericht: Brown-Bag-Runde "Das Bildungs- und Teilhabepaket und die Scharnierfunktion der Schule"
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 ist die zentrale Bedeutung von Bildung und Teilhabe (BuT) für Kinder und Jugendliche anerkannt, weshalb diese Bedarfe zum existenzsichernden Existenzminimum zählen. Bereits im Gerichtsurteil zeigt sich das Spannungsverhältnis zwischen der Zuständigkeit der Länder für den personellen und sachlichen Aufwand von Schulen und der des Bundes für den individuellen Bedarf hilfebedürftiger Schüler*innen. Dieses wurde in der Umsetzung nie befriedigend aufgelöst, sodass das Bildungs- und Teilhabepaket von Anfang an in der Kritik stand.
Dass die heterogenen Umsetzungspraktiken in den Verwaltungsverfahren vor Ort zu großen interkommunalen Unterschieden in der Inanspruchnahme der BuT-Leistungen führen, ist ebenso bekannt wie die Belastung, die sich aus komplexen Verfahren sowohl für die Familien als auch für die lokale Sozialverwaltung ergibt. Wenig beachtet wurde demgegenüber bislang die Perspektive der Schulen, obwohl diese faktisch eine Scharnierfunktion zwischen Sozialverwaltung und Familien wahrnehmen.
Das DIFIS als Forschungs- und Vernetzungseinrichtung bietet als Austauschformat zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik sogenannte "Brown-Bag-Runden" an, die auch auf Anfrage politischer Akteure veranstaltet werden können.
Auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen und von aktuellen Praxiserfahrungen zur Rolle von Schulen bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (vorbereitete Papiere) wurden am 13.10.2026 in der Brown-Bag-Runde Lösungsansätze, Hürden und Gelingensbedingungen für die Stärkung der Scharnierfunktion von Schulen diskutiert – vor dem Hintergrund des übergeordneten Ziels, die Zugänglichkeit von Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien zu verbessern und die Verfahren für alle Beteiligten – Familien, Sozialverwaltung, Schulen – zu vereinfachen.
Ausgehend von Kurzpapieren von Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey (Universität Duisburg-Essen), Dr. Erik Neimanns (Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung Köln) und Norbert Neske-Rixius, Philipp Gräfe (Ruhr-Universität Bochum) und Horst Bruns (Hochschule für Polizei und Öffentliche Verwaltung NRW) sowie Praxisbeiträgen von Peter Jung (Bürgermeister der Stadt Neuwied), Jürgen Gügel (Abteilungsleiter Kinder- und Jugendbüro der Stadt Neuwied) und Dorothee Talmann (Sachgebietsleitung für Bildung und Teilhabe der Stadt Hamm) wurden Fragen der Zielerreichung einer verbesserten Zugänglichkeit zu BuT-Leistungen diskutiert – auch vor dem Hintergrund der aktuellen Reformvorhaben und kürzlichen strukturellen Veränderungen im Bildungssystem.
Die Sozialstaatskommission empfiehlt, „die Leistungen für Bildung und Teilhabe einfacher und bürokratieärmer auszugestalten“ (Empfehlung 10), die Bedarfsanmeldung zu vereinfachen und digitale Verfahren besser zu nutzen. Dabei weist sie darauf hin, dass „eine verlässliche Bildungs- und Teilhabeinfrastruktur wichtig ist, um Kinder und Jugendliche zu fördern“. Diese Infrastruktur ist von zentraler Bedeutung sowohl für die Inanspruchnahme von BuT-Leistungen als auch dafür, dass diese Leistungen ihren intendierten Nutzen entfalten und armutsgefährdeten Kinder und Jugendliche zugutekommen können. Bildungsinstitutionen – Kindertageseinrichtungen und (Ganztags-)Schulen – können somit die Zugänglichkeit des BuT stärken und seine Potenziale im Sinne integrierter Förderstrategien ausschöpfen.
Diese (potenziellen) Scharnierfunktionen von Bildungsinstitutionen, insbesondere von Schulen, gewinnen zurzeit an Aktualität. Erstens ist am 01.08.2026 der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft getreten. Wenn dieser Rechtsanspruch zur Verbesserung von Bildungschancen beitragen und Eltern eine eigenständige Existenzsicherung durch Erwerbstätigkeit ermöglichen soll, müssen gerade Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien am Ganztag teilnehmen können und mit einem Mittagessen versorgt werden. Zweitens werden im Rahmen des Bund-Länder-Programms Startchancen an 4.000 Schulen in benachteiligten Sozialräumen multiprofessionelle Teams gefördert, deren Aufgabe unter anderen darin besteht, „Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu stärken“ (Bund-Länder-Vereinbarung Startchancen, S. 7). Damit wird die Scharnierfunktion der Schulen explizit adressiert. Drittens setzt der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“, mit dem die europäische Garantie für Kinder umgesetzt wird, bei Zugängen für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu Bildungsinstitutionen, schulbezogenen Aktivitäten und einer gesunden Mahlzeit am Tag an.
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