Publikationen
Anna Eisele:
Der Wechsel zur reinen Beitragszusage.
Duncker & Humblot. Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht (SAR), Band 383, 2024
zum Verlag
Vollständiger Titel: Der Wechsel zur reinen Beitragszusage. Eine Möglichkeit zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung durch das neue Sozialpartnermodell.
Seit dem 01.01.2018 gibt es eine neue Zusageform in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – die reine Beitragszusage. Anders als bei den traditionellen Zusageformen der bAV wird dem Arbeitnehmer hier keine konkrete Versorgungsleistung garantiert. Die Höhe der gezahlten Leistungen ist vielmehr von der Kapitalmarktentwicklung abhängig. Nach der gesetzlichen Vorstellung soll die reine Beitragszusage Hemmnisse der bAV überwinden und dadurch zu einer weiteren Verbreitung der bAV beitragen. Bisher ist die reine Beitragszusage jedoch ein »Ladenhüter«. Arbeitgeber mit bAV sind oftmals nicht in der Lage, die neue Zusageform einzuführen, da sie durch ihre »Alt«-Versorgungssysteme bereits ausreichend belastet sind. Diese Arbeit untersucht deshalb, ob ein Wechsel der »Alt«-Zusagen zur reinen Beitragszusage möglich ist. Dabei entwickelt sie Maßstäbe, anhand derer die Rechtmäßigkeit eines solchen Wechsels zu überprüfen ist, und erarbeitet Empfehlungen für die Praxis zur Umsetzung eines Wechsels.
Anna Eisele:
Der Wechsel zur reinen Beitragszusage.
Duncker & Humblot. Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht (SAR), Band 383, 2024
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