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Veranstaltungsbericht: Hot Topic: "Sozialstaat neu justieren? - Zum Bericht der Sozialstaatskommission"

Am 4. Februar 2026 veranstaltete das Deutsche Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS) ein Hot Topic zum Abschlussbericht der Kommission zur Sozialstaatsreform. Rund 200 Teilnehmende aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Praxis diskutierten online die im Bericht formulierten Empfehlungen zur Weiterentwicklung des deutschen Sozialstaats. Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Frank Nullmeier (Universität Bremen, stellvertretender Direktor des DIFIS).

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Einordnung der Reformvorschläge, die wenige Tage zuvor an Bundessozialministerin Bärbel Bas übergeben worden waren. Der Bericht adressiert insbesondere Reformoptionen im Bereich steuerfinanzierter Sozialleistungen wie Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag und wirft grundlegende Fragen zur künftigen Ausgestaltung sozialstaatlicher Governance-Strukturen auf.

Den wissenschaftlichen Hauptinput übernahm Dr. Irene Becker (Empirische Verteilungsforschung). Sie begann mit einer Einordnung der Zusammensetzung und des Auftrags der Sozialstaatskommission und hob hervor, dass es sich um ein politisch auf der Exekutivebene angesiedeltes Gremium mit breiter Beteiligung von Bundesministerien, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden handelte. Diese institutionelle Verankerung sowie die Einbindung zahlreicher Verbände und Expert*innen verliehen den Empfehlungen einerseits ein hohes Maß an politischer Verbindlichkeit, andererseits standen alle Beteiligte angesichts des engen zeitlichen Rahmens unter erheblichem Druck. Becker erläuterte, dass der Auftrag der Kommission ausdrücklich auf die Modernisierung und Entbürokratisierung steuerfinanzierter Sozialleistungen – insbesondere Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag – fokussiert war und damit zentrale Bereiche des Sozialstaats zwar adressiert, andere Handlungsfelder jedoch ausklammert waren. In ihrem Überblick über den Bericht strukturierte sie die Empfehlungen entlang der vier großen Themenfelder Neusystematisierung von Sozialleistungen, Verbesserung von Erwerbsanreizen, Rechtsvereinfachung sowie Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung. Dabei betonte sie sowohl das erhebliche Vereinfachungs- und Digitalisierungspotenzial der Vorschläge als auch bestehende offene Fragen und Risiken, insbesondere bei der geplanten Zusammenführung von Leistungen und der begrifflichen Verschiebung hin zu „Existenzsicherung“ und „Existenzunterstützung“. Abschließend wies sie auf den ambitionierten Zeitplan der Kommission hin und plädierte dafür, Gründlichkeit gegenüber Geschwindigkeit im weiteren Reformprozess zu priorisieren.
Die Folien zum Vortrag von Dr. Irene Becker finden Sie hier zum Download.

Dr. Irene Becker hat zusätzlich zu ihrem Vortrag in einem sozialpolitikblog-Gespräch ein Interview zum Bericht der Sozialstaatskommission gegeben: "Sozialstaatskommission: Wohin weist der Bericht?"

Im ersten Kurzinput fragte Nora Schmidt (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.), inwiefern der Bericht tatsächlich neue Impulse enthalte oder vielmehr bereits bekannte Positionen bündele. Sie verglich ausgewählte Empfehlungen mit bestehenden Stellungnahmen des Deutschen Vereins, die in vielen Punkten übereinstimmen, und betonte die Bedeutung der weiteren politischen Prozesse. Als großes „Pfund“ hob sie hervor, dass die Kommission ihre Empfehlungen einstimmig formuliert hat. Dies sei ein starkes Votum für den Umbau des Sozialstaats. Frau Schmidt hob in ihrem Beitrag zudem auf den geplanten „Digitalen Neustart“ ab und betonte wie wichtig es sei, dass hier wirklich Investitionen getätigt werden und auch eine Weiterbildungsinitiative gestartet würde. Zu begrüßen sei, dass Sozialrecht und Digitales nun direkt von Beginn an zusammengedacht werden sollen. Auch das Ziel, zentrale Rechtsbegriffe zu vereinheitlichen, sei deckungsgleich mit den Vorschlägen des Deutschen Vereins.

Astrid Korschewski (Jobcenter Münster) richtete den Blick anschließend auf die Verwaltungspraxis. Sie diskutierte die praktischen Konsequenzen der Reformvorschläge für Jobcenter und verwies auf Umsetzungsherausforderungen, etwa im Bereich Personal, Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung. Auch den Vorschlag der Kommission, dass innerhalb des neuen Sozialleistungssystems eine Binnendifferenzierung eingeführt werden soll, ordnete sie durchaus als Herausforderung ein, wo in der konkreten Ausgestaltung noch offene Punkte seien. Frau Korschewski betonte „Aus Sicht der Praxis trifft die Kommission mit ihren Empfehlungen die Kernpunkte des Reformbedarfs. Die Umsetzung im laufenden Geschäft wird die gemeinsame Kraftanstrengung aller beteiligten Institutionen erfordern.“ Für das Jobcenter Münster sähe sie die Umsetzung grundsätzlich jedoch als machbar an, auch wenn sie in der Zeitschiene sehr ambitioniert sei. Frau Korschewski plädierte zudem dafür, nun zügig ins Handeln zu kommen.

Der dritte Kurzinput von Dr. Stefan Bach (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, DIW) richtete den Fokus auf die Perspektive eines integrierten Steuer- und Sozialtransfersystems. Bezugnehmend auf eine gemeinsam mit Wolfgang Strengmann-Kuhn und Michael Opielka erarbeitete DIFIS-Studie skizzierte er das Modell eines einheitlichen Steuer-Transfer-Tarifs, der Elemente wie ein Basisgeld für Erwachsene, eine Kindergrundsicherung sowie pauschalierte, regional differenzierte Wohnkosten umfasst. Ziel eines solchen Ansatzes sei es, Transferentzugsraten zu begrenzen und Leistungen stärker automatisiert – etwa über die Finanzverwaltung – abzuwickeln, um Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und verdeckte Armut zu reduzieren. Gleichzeitig machte Bach auf klassische Zielkonflikte sozialstaatlicher Reformen aufmerksam: Niedrigere Transferentzugsraten würden zwar bei den bisher Leistungsberechtigten die Arbeitsanreize erhöhen, sie erweiterten aber den Kreis der Leistungsberechtigten. Dies bedeute zusätzliche fiskalische Kosten und reduziere die Arbeitsanreize bei den neu Leistungsberechtigten. Auch eine stärkere Pauschalierung von Leistungen verspreche zwar erhebliche Verwaltungsvereinfachungen, gehe jedoch mit Risiken geringerer Einzelfallgerechtigkeit und möglichen Härten für Betroffene einher.
Die Folien zum Vortrag von Dr. Stefan Bach finden Sie hier zum Download.

In den Diskussionsphasen wurde deutlich, dass die Empfehlungen der Sozialstaatskommission sowohl als wichtiger Orientierungsrahmen als auch als Ausgangspunkt für weiterführende Debatten verstanden werden. Auch die Inputgebenden waren sich einig, dass der kondensierte gemeinsame Vorschlag des politischen Mehrebenensystems in der Zielrichtung stimmig sei und grundsätzlich eine Zusammenlegung von Leistungen positiv gesehen wird.

Das Hot Topic zeigte insgesamt, dass der Bericht der Sozialstaatskommission einen bedeutenden Impuls für die sozialpolitische Diskussion liefert, zugleich aber zahlreiche Anschlussfragen offenbleiben – insbesondere hinsichtlich konkreter Umsetzungsschritte, Finanzierungsfragen und der institutionellen Koordination. Das DIFIS wird die weiteren Entwicklungen im Reformprozess beobachten und in zukünftigen Formaten erneut aufgreifen.

Die Aufzeichnung des Hot Topic finden Sie hier zum Nachsehen auf YouTube.

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