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Prof. Dr. Constanze Janda erhält Fellowship „Zugänglichkeit des Sozialstaats“ im DIFIS (Wintersemester 2023/24)

Das durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte DIFIS hat im Mai 2021 als gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der Universitäten Duisburg-Essen und Bremen seine Arbeit aufgenommen. Aufgabe des DIFIS ist es, durch Forschung, Vernetzung, Transfer und Politikberatung im Bereich der Sozialpolitik aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen aufzugreifen und zukunftsorientierte Lösungen zu erarbeiten. Für den Zeitraum von 04/2023 bis 4/2026 wurde am DIFIS ein eigenes Forschungsprogramm konzipiert, das von interdisziplinären Teams an verschiedenen Hochschulstandorten umgesetzt werden soll. Zu diesem Zweck finanziert das DIFIS für den Zeitraum von Sommersemester 2023 bis Wintersemester 2025/26 insgesamt 18 Fellowships bzw. Forschungsfreisemester für Professorinnen bzw. Professoren.

Die Fellowships bieten Professorinnen/Professoren sowie besonders qualifizierten PostDocs die Möglichkeit, an der Umsetzung und weiteren Spezifizierung des dreijährigen DIFIS-Forschungsprogramms mitzuwirken sowie eigene sozialpolitikbezogene Forschungsideen weiterzuentwickeln bzw. umzusetzen. Zu diesem Zweck finanziert das DIFIS für den Zeitraum eines Semesters eine Vertretung für den Fellowship-Inhaber bzw. die Fellowship-Inhaberin. Zudem werden die Fellowship-Inhabenden in jedem der sechs DIFIS-Forschungsfelder von je einem bzw. einer wissenschaftlichen Mitarbeiter*in bei der Organisation und Umsetzung ihrer Forschungsvorhaben und Vernetzungsaktivitäten unterstützt. Die Arbeit in den einzelnen Forschungsfeldern ist eng in den DIFIS-Gesamtkontext eingebunden, wodurch je nach Bedarf weitere personelle und finanzielle Ressourcen des DIFIS zur Verfügung gestellt werden.


Inhaltlicher Fokus

Das Fellowship ist im Forschungsfeld 5 „Sozialpolitik als Prozess“ angesiedelt und wird sich mit der „Zugänglichkeit des Sozialstaats“ auseinandersetzen. Ausgangspunkt ist die verbreitete Nichtinanspruchnahme von existenzsichernden Leistungen, insbesondere bei den Bedarfen für Bildung und Teilhabe oder dem Kinderzuschlag. Die an Kinder bzw. Familien gerichteten Sozialleistungen sollen daher besonders in den Fokus genommen werden. Diese Eingrenzung des Forschungsinteresses erlaubt eine Konzentration auf die spezifischen Problemlagen von Familien ohne bzw. mit niedrigem Erwerbseinkommen, die sich deutlich von anderen Gruppen, etwa Wohnungslosen oder Angehörigen von Pflegebedürftigen, unterscheidet. Zudem bestehen in diesem Lebensalter erhebliche Präventionslücken, sodass von einer sachgerechten und zugänglichen Rechtsgestaltung Lebensperspektiven abhängen, die sich in der gesamten Gesellschaft auswirken.

Die Ursachen der unterbliebenen Inanspruchnahme von Leistungen sind in verschiedenen sozialwissenschaftlichen Studien untersucht worden. Die Fellowship will daraus Schlussfolgerungen für die rechtliche Ausgestaltung von Sozialleistungen ableiten, und zwar sowohl im Hinblick auf das Leistungsrecht (Leistungsarten und -voraussetzungen) wie auch das Verfahrensrecht (Beratungs-, Kooperations- und Kooperationspflichten). Mit der geplanten Kindergrundsicherung hat zwar der Gesetzgeber die hier angerissenen Fragen bereits in den Blick genommen; die Problematik reicht jedoch darüber hinaus, betrifft sie doch etwa auch Familien, die Leistungen nach dem WoGG in Anspruch nehmen könnten, woran sich wiederum verschiedene Folgeansprüche anschließen können.

Weitere Informationen zu den DIFIS-Fellowships

Die 18 Fellowships verteilen sich dabei gleichmäßig auf die insgesamt sechs Forschungsfelder des DIFIS:

  1. Sozialpolitik und ökologische Nachhaltigkeit
  2. Herausforderungen der modernen Arbeitswelt für die Gestaltung sozialer Sicherung
  3. Transnationale soziale Sicherung in der Migrationsgesellschaft
  4. Lebensläufe und Sozialpolitik
  5. Sozialpolitik als Prozess
  6. Gesellschaftliche Konflikte und Sozialpolitik

Es wird angestrebt, jeweils sechs Fellowships an Professorinnen bzw. Professoren der beiden DIFIS-Standorte – der Universität Duisburg-Essen und der Universität Bremen – zu vergeben. Die sechs übrigen Fellowships sollen Professorinnen bzw. Professoren anderer Hochschulstandorte zugesprochen werden. In Ausnahmefällen können die Fellowships auch an besonders einschlägig arbeitende PostDocs vergeben werden.

 

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