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Fachtag der Nachwuchsgruppe Sozialgerichtsforschung (Universität Kassel)

Nach­hal­tig zwi­schen Norm und Wirk­lich­keit. Die So­zi­al­­ge­­richts­bar­keit zwi­­schen so­zi­a­­ler Ge­­rech­­ti­g­keit und Rechts­la­­ge

Verzweifelte Jugendliche, Spätfolgen von Infektionen, Existenzsicherung in Notlagen – nein, dies sind keine gesellschaftlichen Herausforderungen, die erst seit der Corona-Pandemie bestehen. Die Viren und ihre Varianten haben sie nur mehr ins gesellschaftliche Bewusstsein zurückgeholt. Wie lang sie dort bleiben, wenn irgendwann die Corona-Podcasts und Live-Blogs nicht mehr existieren und alle so tun wollen als wäre es endlich vorbei, ist fraglich. Was definitiv bleibt, sind die sozialen Risiken.

Die sozialstaatlichen Wege und Versuche zur Milderung dieser Risiken sind vielfältig – bisweilen nachhaltig, manchmal fehlgeleitet, jedenfalls oft Gegenstand von Kritik. Die Komplexität des deutschen Sozialrechts zeigt einerseits den umfassenden Versuch der Umsetzung des im Grundgesetz und Völkerrecht verankerten Rechts auf menschenwürdige Existenz – und ist anderseits zugleich der Beleg für den überfordernden Widerspruch zwischen Anspruch, Norm und Wirklichkeit.

Ob Pandemie oder nicht, das Sozialrecht und insbesondere das Sozialleistungsrecht müssen die rapiden Veränderungen der wirtschaftlichen Lage, des Arbeitsmarktes und des Gesundheitssystems abbilden. Die Sozialgerichte können versuchen, das Recht und die sich schnell verändernde Realität in Einklang zu bringen.

Eine Anmeldung ist bis zum 15. Juni 2022 unter sozialgerichtsforschung[at]uni-kassel[dot]de möglich.

Den Programmflyer können Sie hier einsehen.

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